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Pflichtangaben

Barrierefreiheit

Diese Seite ist freiwillig. Wir sind ein Kleinstunternehmen und deshalb von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. Wir schreiben trotzdem auf, was der Dienst tut, was barrierefrei umgesetzt ist und welche Barrieren heute noch bestehen.

Stand: 3. September 2026

Warum diese Seite freiwillig ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. § 3 Abs. 3 BFSG nimmt davon Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen. Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, das entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt. Die BYB Agency GmbH erfüllt das.

Es besteht also keine Informationspflicht nach § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSG. Was hier steht, steht hier, weil wir es für richtig halten — nicht, weil wir müssen.

Was diese Seite ausdrücklich nicht ist: eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nach § 12b BGG und BITV 2.0. Die schulden öffentliche Stellen, und sie verlangt Stand der Erklärung, einen Rückmeldeweg für Betroffene und den Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG. Wir sind keine öffentliche Stelle. Ein kopiertes Behördenmuster würde ein Verfahren versprechen, das es hier nicht gibt.

Die Dienstleistung

Vibecode-Checker prüft Web-Projekte, die überwiegend mit KI-Baukästen entstanden sind, auf technische Lücken und auf Rechtspflichten. Geprüft werden zwei Quellen: die öffentlich erreichbare Adresse in einem echten Browser und ein hochgeladenes Projektarchiv. Aus den Messungen, ergänzt um einen Fragebogen, entsteht ein Bericht mit Befunden, Belegzeilen und der Angabe, wie viel vom Katalog überhaupt entschieden werden konnte.

Es gibt zwei Stufen im Monatsabo: Quick Scan und Deep Scan, letzterer mit zusätzlichen Messlagen. Preise, Leistungsumfang und Kündigung stehen auf Preise und in den AGB.

Anlage 3 Nr. 1 lit. a BFSG verlangt die Beschreibung „in barrierefreien Formaten". Sie steht deshalb hier als Fließtext im HTML — nicht als PDF, nicht als Bild, nicht als Video ohne Alternative. Sie ist mit Bildschirmleseprogramm, Tastatur und bei 320 Pixeln Breite lesbar.

Wie die Prüfung abläuft

Der Ablauf ist immer derselbe und in vier Schritten beschreibbar. Erstens: Du gibst eine Adresse an oder legst ein Projektarchiv ab. Zweitens: Wir messen — der Browserlauf holt deine Seite ab, das Archiv wird gelesen; daraus entstehen Signale mit Fundstelle. Drittens: Was die Messung nicht entscheiden kann, wird gefragt, nicht geraten; der Fragebogen ist Teil der Prüfung und keine Zugabe. Viertens: Der Bericht ordnet jedem Befund die Regel, die Norm und den Beleg zu.

Zwei Eigenschaften gehören zum Verständnis dazu. Ein Punkt, für den keine Quelle vorliegt, wird nicht grün, sondern bleibt unentschieden und zählt sichtbar in die Abdeckung. Und jede rechtliche Regel trägt bis zur anwaltlichen Freigabe höchstens ein Risiko, nie einen Verstoß — nachzulesen unter Unsere eigene Prüfung.

Bedienbar ist der ganze Weg mit der Tastatur. Der Fragebogen ist ein Formular mit beschrifteten Feldern und angesagten Fehlern; der Bericht ist eine gegliederte Seite mit Überschriftenebenen, keine Bildstrecke.

Was barrierefrei umgesetzt ist

Die folgenden Punkte sind im Quelltext angelegt und im laufenden Betrieb nachgeprüft. Sie sind keine Absichtserklärung: Jeder davon steht an genau einer Stelle im Aufbau und gilt damit für alle Seiten.

  • Die Seitensprache ist ausgezeichnet (lang="de" am Wurzelelement).
  • Erstes fokussierbares Element jeder Seite ist ein Sprunglink zum Inhalt; der Inhalt selbst ist ein <main> mit eigener Kennung.
  • Sichtbare Fokusanzeige auf jedem bedienbaren Element: zwei Pixel Umriss in der Akzentfarbe mit Abstand. Es gibt keine Regel, die den Fokusrahmen global abschaltet — das ist der Fund, den wir bei geprüften Seiten melden.
  • Das Menü ist auf <details>/<summary> gebaut. Es meldet seinen Zustand selbst und bleibt bedienbar, wenn ein Skriptfehler die Hydrierung verhindert.
  • Dialoge sind native <dialog>-Elemente mit Fokusfalle, Escape und Fokusrückgabe an den auslösenden Knopf.
  • Klickziele von mindestens 44 Pixeln Höhe, im Menü 44 × 44 Pixel.
  • Bewegung wird unter prefers-reduced-motion auf praktisch null gesetzt, einschließlich weichem Scrollen.
  • Farbe trägt keine Aussage allein: Ergebnis, Schwere und Herkunft stehen zusätzlich als Wort.
  • Lange Inhalte — Tabellen, Quelltextblöcke, Dateipfade — scrollen in sich oder brechen um, statt die Seite bei 320 Pixeln Breite nach rechts zu schieben. Zu den Grenzen dieser Lösung steht unten ein eigener Punkt.
  • Helles und dunkles Design sind beide auf Kontrast ausgelegt; die Kontrastwerte der Farbrollen stehen als gemessene Zahlen im Quelltext, nicht als Vermutung.

Welche Barrieren bleiben

Anlage 3 Nr. 1 lit. c BFSG verlangt die Darstellung, wie die Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehört, was nicht erfüllt ist. Die Liste ist der Grund, warum diese Seite etwas wert ist.

  • Ein gemessener Kontrastverstoß. Auf /anmelden steht der Name des abgelegten Archivs in der gedämpften Textfarbe auf rosa Grund: 4,25 : 1 statt der geforderten 4,5 : 1. Das ist kein Einzelfall, sondern eine Kombination — die gedämpfte Farbe trägt auf weißem und auf Seitengrund, auf jeder farbigen Fläche fällt sie durch. Für Fundstellen gibt es dafür bereits eine eigene Einstellung; diese Stelle benutzt sie noch nicht.
  • Scrollbare Bereiche ohne Tastaturzugang bei schmalem Fenster. Breite Inhalte stecken in einem Kasten, der in sich scrollt, damit die Seite bei 320 Pixeln nicht nach rechts wandert. Der Kasten selbst ist aber nicht fokussierbar: Wer ohne Maus arbeitet, erreicht die rechte Hälfte einer Tabelle nicht. Gemessen an sieben Stellen auf fünf Seiten, ausschließlich bei 320 Pixeln Breite. Die Lösung gegen das eine Problem hat ein zweites erzeugt.
  • Keine Prüfung durch Dritte, kein Test mit Hilfsmitteln. Es liegt weder ein externes Gutachten noch ein Test mit Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern, Vergrößerung oder Sprachsteuerung vor. Alles hier ist Selbstauskunft.
  • Der automatische Lauf deckt nur einen Teil ab. Ein Werkzeug wie axe-core findet, was maschinell entscheidbar ist. Ob eine Bildbeschreibung das Bild beschreibt, ob eine Reihenfolge sinnvoll ist, ob eine Fehlermeldung weiterhilft — das prüft es nicht. Wir behaupten deshalb keine Konformitätsstufe.
  • Der Bericht hat kein Sprungverzeichnis. Er ist über Überschriftenebenen navigierbar, aber ein langer Bericht mit vielen Befunden lässt sich ohne Inhaltsverzeichnis nur mühsam durchqueren.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache gibt es nicht. Für die Kernaussagen des Dienstes wäre beides sinnvoll. Es ist nicht umgesetzt, und wir nennen dafür kein Datum, das wir nicht halten können.

Grundlage: ein Lauf mit axe-core 4.13.0 am 31. August 2026 über 15 öffentlich erreichbare Seiten in drei Lagen — hell bei 1280 Pixeln, dunkel bei 1280 Pixeln, hell bei 320 Pixeln. Zwei Regeln fielen durch, beide stehen oben. Diese Seite selbst ist in allen drei Lagen ohne Befund. Wenn dir eine Barriere auffällt, die hier fehlt, schreib an info@byb-labs.io — formlos genügt. Das ist kein gesetzliches Rückmeldeverfahren, sondern schlicht die Adresse, unter der wir erreichbar sind.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist bundesweit eine gemeinsame Stelle der Länder zuständig. Sie steht hier, weil Anlage 3 Nr. 1 lit. d BFSG genau diese Angabe verlangt — und weil sie in fast jedem Muster fehlt, das im Netz kursiert.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF, AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
mlbf-barrierefrei.de

Die Anschrift hat sich im Januar 2026 geändert. Viele im Netz auffindbare Muster nennen noch die alte — abgeschriebene Pflichtangaben altern still, und niemand merkt es.